Definition Nichtwohngebäude

Im Rahmen des Projektes wurde eine Definition für einzelne Nichtwohngebäude erstellt, die als Grundlage dient, um eine möglichst einheitliche Abgrenzung der Gebäude bzw. Hausumringe im Screening zu erziehlen.

Bei Nichtwohngebäuden handelt es sich um Gebäude, die auf mehr als der Hälfte der Nutzfläche Nichtwohnzwecken gewidmet sind.

Als einzelne Gebäude gelten neben freistehenden Gebäuden diejenigen Gebäude, die in zeitlichem Zusammenhang auf Basis einer einheitlichen architektonischen Planung errichtet wurden zuzüglich nachträglich ergänzter, nicht eigenständig nutzbarer Gebäudeteile, die hinsichtlich der Erschließung und der Nutzung aus funktionalen Gründen dem Gebäude zuzurechnen sind.

Alle Gebäudeteile eines Nichtwohngebäudes müssen am Erdboden miteinander baulich verbunden sein.
In Zweifelsfällen ist auch die Veräußerbarkeit ein Kriterium bei der Entscheidung, welche Teile zu enem Gebäude gehören.

Sponsoren